Tennisdoppel dürfen gespielt werden. Voraussetzungen:

Rundschreiben vom 17.Mai 2021.

Liebe Tennisspielende,

 

da wir diverse Anfragen erhalten haben, haben wir uns nochmals Gedanken gemacht, wie wir die Einhaltung der Coronaverordnung gewährleisten können und haben folgende Regelung getroffen:

 

 Ab Dienstag, den 18.05.2021, sind Doppelbuchungen wieder möglich.

 

Dann gilt Folgendes:

 

1. Tennisdoppel können gespielt werden, wenn nicht mehr als 2 Haushalte (Hausstände) beteiligt sind (z.B. Ehepaare).
2. Ansonsten sind Tennisdoppel nur zulässig, wenn alle Spielenden entweder:

 

a)      nachweislich von einer Coronaerkrankung genesen sind (Bescheinigung des Gesundheitsamtes erforderlich)

b)      2-fach geimpft sind und die letzte Impfung mindestens 2 Wochen zurückliegt

c)      einen tagesaktuellen (§ 17 Coronaverordnung i.o.F. v 8. Mai 2021 entsprechenden) negativen Test vorlegen

 

 

Wenn die Vorgaben zu den Punkten 1 und 2 nicht vorliegen, ist eine Buchung unzulässig, so dass kein Doppel gespielt werden darf.

 

Die Voraussetzungen 2a – 2c müssen vor Spielbeginn durch alle Spielenden auf dem anliegenden Formular bestätigt werden. Das Formular muss vor Spielbeginn ausgefüllt und in den dafür vorgesehenen Kasten im Durchgang eingeworfen werden.

Die Formulare liegen auch im Eingangsbereich aus.

 

Weitere Hinweise:

 

Im Übrigen bleibt es bleibt es selbstverständlich bei der Geltung der Corona Verordnung in der Fassung vom 08.Mai 2021 und unserem Hygienekonzept im Sinne des §4 dieser Verordnung.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

BTHC Geschäftsstelle

 

 


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